Web-Stammtisch

Nächster Stammtisch: 26.03.2025, 11:00 h

Vom Melden zum Managen: Wie weit geht Ihre Pflicht im Schadenfall?

„Die Pflichten eines Versicherungsmaklers gehen weit“, so das oft zitierte Sachwalterurteil aus dem Jahr 1985. Die meisten Pflichten betreffen die Phase bis zum Vertragsabschluss. Doch welche Pflichten gelten eigentlich im Schadenfall

Nach §1a VVG gehört zur Vermittlung eines Vertrages auch das „Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadenfall“. Aber was heißt das konkret? Und gibt es auch Grenzen, die Sie als Maklerin oder Makler bei einem Schaden besser nicht überschreiten? 

Bei diesem Web-Stammtisch loten wir gemeinsam die mögliche Bandbreite in der Schadenbearbeitung aus – vom schlichten Durchreichen der Schadenmeldung an den Versicherer bis zum intensiven Engagement an der Seite des Kunden. Michael Franke und Christian Lübben zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Maklerpflichten im Schadenfall gerecht werden.