Nutzungsbedingungen
für unsere Materialien (Stand: 24.06.2024). Download
Wichtig: Alle auf dieser Website zum Download bereitgestellten Dokumente (Mustertexte, Informationen und Verfahrensvorschläge, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Sie wurden in Gremien des Arbeitskreises mit größter Sorgfalt erstellt. Das Bereitstellen der Dokumente stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet ihre Nutzung ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Arbeitskreis Beratungsprozesse e.V. Über die Verwendung der Dokumente entscheidet der Nutzer allein und eigenverantwortlich. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse e.V. haftet für sie insoweit nicht.
Hinweise zu den Dokumenten-Versionen
Wir aktualisieren die Vorlagen regelmäßig und geben zu jedem Dokument das Aktualisierungs- sowie ein Revisionsdatum („Letzter Check“) an. Falls Sie Änderungen nachverfolgen möchten, nutzen Sie bitte die Vergleichsfunktion in Word.
Nutzung der Arbeitsergebnisse
„Vermittler“ im Sinne dieser Nutzungsregeln sind Selbstständige und Organisationen mit einschlägiger Zulassung gemäß § 34 GewO, die im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit Endkunden unmittelbar beraten. Selbstständige und Organisationen, deren Unternehmenszweck im Wesentlichen die Erbringung von Services für Vermittler verfolgt (z. B. Pools, Vertriebsorganisationen, Vermittlerzusammenschlüsse, sonstige Dienstleister wie etwa Software- oder Beratungsunternehmen) sind hingegen „Sonstige Dienstleister“.
… durch Vermittler
Vermittler dürfen die Arbeitsergebnisse und Dokumente des Arbeitskreises ohne besondere Erlaubnis nutzen. Die Vorlagen stehen im Downloadcenter bereit. Dort finden Sie ein vollständiges Materialverzeichnis mit komfortablen Suchoptionen.
Wichtig:
Viele Vorlagen enthalten das Logo des Arbeitskreises. Falls Sie inhaltliche Änderungen an diesen Vorlagen vornehmen, müssen Sie das Logo und die Fußzeile entfernen.
… durch sonstige Dienstleister und Produktgeber (Versicherer, Anbieter von Anlageprodukten, etc.)
Diese Nutzer müssen eine Nutzungsrechtsvereinbarung mit dem Arbeitskreis schließen. Das ist grundsätzlich nur für Unternehmen möglich, die dem Partnerprogramm des Arbeitskreises beigetreten sind. Bei Interesse an einer Partnerschaft schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Nutzung des Arbeitskreis-Logos
… durch Vermittler
Vermittler dürfen das Logo im Rahmen der Materialnutzung einsetzen – es sei denn, sie nehmen Änderungen an den Vorlagen vor. In dem Fall ist das Logo zu entfernen. Das spezielle Logo „Förderer Arbeitskreis Beratungsprozesse“ (z. B. im eigenen Webauftritt oder auf Druckstücken) dürfen ausschließlich Mitglieder des Brokers Club verwenden. Mehr…
… durch sonstige Dienstleister und Versicherer
Mitglieder des Partnerprogramms dürfen das Logo des Arbeitskreises mit dem ergänzenden Text „Partner des AK Beratungsprozesse“ nutzen.
Partner dürfen das Logo auf der eigenen Webseite und auf allgemeinen Druckstücken o. ä. verwenden, um auf die Unterstützung des Arbeitskreises hinzuweisen. Nicht erlaubt ist die Logo-Nutzung für konkrete Produkte oder Verfahren (siehe nachstehend „Zertifizierung einer Softwareumsetzung“ und „Bestätigung der Mindeststandards“).
Übrigens können Partner für Messen etc. eine oder mehrere Plaketten erhalten, die sie als Partner des Arbeitskreises ausweisen. So erkennt das Fachpublikum, dass das Unternehmen für eine hohe Qualität der Beratung eintritt.
Zertifizierung einer Softwareumsetzung
Unternehmen (z. B. Softwareunternehmen oder VU), die eine Software auf Grundlage der Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises umgesetzt haben, können diese Software vom Arbeitskreis zertifizieren lassen. Nach Zertifizierung darf das Unternehmen das Produkt/die Software mit dem Logo des AK und dem Zusatz „Softwareumsetzung zertifiziert“ auszeichnen.
Bestätigung der Mindeststandards
Falls die jeweiligen Versicherungsbedingungen eines Versicherungsunternehmens den spartenbezogenen Mindeststandards des Arbeitskreises entsprechen, kann der Arbeitskreis das nach inhaltlicher Prüfung bestätigen. Anschließend darf das Unternehmen das Produkt mit dem Logo des AK und dem Zusatz „Produkt entspricht den Mindeststandards“ bewerben.
FAQ zur Nutzung durch sonstige Dienstleister
Wir sind ein Unternehmen im oben beschriebenen Sinne und haben weitere Fragen. An wen können wir uns wenden?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an kontakt@beratungsprozesse.de. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Darf ich die Arbeitsergebnisse des AK in meine Webseite einbinden und den Besuchern unserer Webseite einen Download anbieten?
Dies ist nur Partnern erlaubt.
Darf ich einen Link auf die Webseite des Arbeitskreises setzen, damit sich der Besucher unserer Seiten die Vorlagen von der Webseite des AK herunterlädt?
Dies dürfen Sie gern tun. In dem Fall wird die Webseite in einem neuen Fenster/Tab aufgerufen. Nicht erlaubt ist hingegen, Webseiten des Arbeitskreises in die eigene Webseite zu integrieren (z. B. das Laden im eigenen Frame) oder Dateien über Links unmittelbar bereitzustellen („Deep Links“).
Wir möchten die Arbeitskreis-Materialien nutzen. Warum sollen wir etwas bezahlen?
Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises Beratungsprozesse basieren auf langwieriger und zeitaufwändiger Arbeit vieler Menschen, die von Partnern in Expertengruppen entsandt werden und sich gegen Aufwandsentschädigung für unseren Verein engagieren. Unsere Arbeit ist ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich. Alle Marktteilnehmer profitieren so vom Know-how und den Ergebnissen des Arbeitskreises. Durch die Nutzung unserer Arbeitsergebnisse reduzieren Sie interne Aufwände, sparen Entwicklungskosten und profitieren von konsortial entwickelten und anerkannten Branchenlösungen.
FAQ zur Nutzung durch Vermittler
Darf ich mein eigenes Logo in die Vorlage einbinden, wenn ich als Vermittler die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises auf meine individuellen Bedürfnisse anpasse und die Vorlagen ändere?
Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises stehen allen Vermittlern erlaubnisfrei zur Verfügung. Bei Änderungen müssen Sie das Logo des Arbeitskreises ohnehin entfernen. Deshalb können Sie die Vorlagen gern mit Ihrem eigenen Logo versehen, einerlei, ob Sie Änderungen vorgenommen haben oder nicht. Bitte denken Sie daran, in diesem Fall auch die Fußzeile des Arbeitskreis Beratungsprozesse zu löschen.
Darf ich das Logo anderweitig einsetzen, z. B. auf meiner Webseite?
Nein. Aber Sie dürfen das spezielle Logo des Arbeitskreises „Förderer Arbeitskreis Beratungsprozesse“ auf Ihrer Webseite oder auf Druckstücken einsetzen, wenn Sie Mitglied in unserem Brokers Club sind. Auf diese Weise genießen Sie zahlreiche weitere Vorteile und unterstützen gleichzeitig die Arbeit des Arbeitskreises. Mehr…
Muss ich für die Nutzung der Materialien zahlen?
Für Vermittler ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse kostenfrei.
Rein formal sind wir Vermittler, treten aber eher als Servicegesellschaft, Pool oder Vertrieb auf. Gelten für uns die Regelungen für Vermittler?
In dem Fall betrachten wir Sie als „Sonstigen Dienstleister“. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.