• Erstellungsdatum 30. August 2021
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Servicevertrag Privat

Servicevergütung: Vereinbaren Sie mit Privatkunden die Vergütung zusätzlicher Services

Letzter Check: 30.08.2021

Gut zu wissen

Erbringt der Makler – oder die Maklerin – unabhängig von den Leistungen des Maklervertrags zusätzliche produktunabhängige Serviceleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichten eines Versicherungsmaklers zählen, kann die Vergütung dieser Services in einem Servicevertrag geregelt werden. Die Expertengruppe „Alternative Vergütungsmodelle“ hat – mit Unterstützung der Branchenverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie den Servicegesellschaften CHARTA Börse für Versicherung und germanBroker.net AG – für diese Fälle zwei Vertragsmuster konzipiert, die auf den Einsatz bei Privatkunden bzw. Gewerbekunden abstellen. Beide enthalten Vorschläge für typische Serviceleistungen, die Makler je nach Dienstleistungsspektrum individuell zusammenstellen, aber auch ergänzen können.

Dank der Mitarbeit der genannten Berufsverbände und Servicegesellschaften stellen die Serviceverträge echte Branchenlösungen dar.

Wir weisen darauf hin, dass regelmäßig für die Leistungen aus den Servicevereinbarungen Umsatzsteuer anfällt, es sei denn, dass die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet. Wir empfehlen, dass Sie sich zu Ihren individuellen Möglichkeiten Informationen von einem Steuerberater einholen.

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