• Erstellungsdatum 22. Juni 2024
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Tippgebervertrag - ergänzende Erklärung zur Weitergabe von Daten

Bei diesem Formular handelt es sich um eine Ergänzung zum Tippgebervertrag.

Letzter Check: 14.10.2019

Gut zu wissen

Die Tätigkeit eines Tippgebers besteht darin, einen Kontakt zwischen einem an einem Versicherungsvertrag Interessierten und einem Vermittler (oder Versicherer) herzustellen. Der Tippgeber kann für diese Empfehlung eine Vergütung erhalten. Die Durchführung einer Beratung und/oder das Ausfertigen eines Antrags sind einem Tippgeber untersagt. Neben einem Tippgebervertrag, der zwischen Vermittler und Tippgeber geschlossen wird, stellen wir diese „Einverständniserklärung zur Weiterverarbeitung personenbezogener Daten“ zur Verfügung, die vom Interessenten unterschrieben werden sollte.

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