Mindeststandards für einzelne Produktbereiche

Um die Zahl der erforderlichen Abfragen im Rahmen der Risikoanalysen reduzieren zu können, definierte der Arbeitskreis Mindeststandards für den Privat-Komposit-Bereich sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei ließ er sich von dem Gedanken leiten, dass die dort geforderten Erweiterungen des Versicherungsschutzes ohnehin im Markt üblich sind, beziehungsweise Versicherer keine Probleme haben sollten, sie in ihre Standardprodukte aufzunehmen.

Im Privat-Komposit-Bereich wird zudem davon ausgegangen, dass der Deckungsumfang der marktgängigen GDV-Bedingungsempfehlungen nicht unterschritten wird. Da immer mehrere Generationen von GDV-Musterbedingungen als Basis von Versicherungsprodukten am Markt etabliert sind, werden diese vom Arbeitskreis akzeptiert, auch wenn im Einzelfall Deckungsunterschiede bestehen.

An den Mindeststandards haben Tarifexperten der Versicherungsunternehmen ebenso mitgewirkt wie Makler, Juristen und Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind kundenorientierte und praxisgerechte Empfehlungen.

Selbstverpflichtung der Branche

Bestätigt ein Versicherungsunternehmen dem Arbeitskreis, dass die Mindeststandards eingehalten werden, kann es das entsprechende Produkt nach Zustimmung des Arbeitskreises mit einem speziellen Logo versehen. Das schafft mehr Sicherheit für Vermittler und verringert ihren Analyseaufwand.

Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Produkt-Zertifizierung oder ähnliches, sondern lediglich um eine Bestätigung dafür, dass der Versicherer dem Arbeitskreis gegenüber erklärt hat, sein Produkt erfülle freiwillig die Mindeststandards. Etwas anderes soll durch das Logo des Arbeitskreises nicht ausgedrückt werden.

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