Besteht für Neu-, Um- oder Anbauten kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung, muss eine gesonderte Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Da unabhängig von der Baumaßnahme auch aus dem Besitz des Grundstücks Haftungsrisiken erwachsen, bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung bedingungsgemäß auch Versicherungsschutz für „die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk“.
Einige Versicherer legen diese Formulierung wortgetreu dahingehend aus‚ dass Versicherungsschutz nur für zunächst unbebaute Grundstücke besteht, da ein Grundstück, auf dem bereits ein (umzubauendes) Gebäude steht, nicht „zu bebauen“ ist. Bei Um- und Anbauten genießt der Versicherungsnehmer demnach zwar Schutz für die Baumaßnahme, aber nicht als Haus- und Grundstückseigentümer für die Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen.
Fazit: Kunden und Vermittler sollten bei Um- oder Anbauten prüfen, ob der Bauherren-Haftpflichtversicherer auch Versicherungsschutz für das Haus- und Grundbesitzerrisiko bietet. Falls nicht, muss hierfür ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.