• Erstellungsdatum 1. September 2018
  • Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie unsere Dokumente herunterladen, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit unseren Nutzungsbedingungen.
Werbung

Grundlagen

Beratungslandkarte Gewerbe

Die Beratungslandkarte Gewerbe dient Vermittlern zur Orientierung bei Veränderungen im Betrieb. Ihr Einsatz sorgt dafür, dass je nach Anlass alle relevanten Risiken berücksichtigt werden.

Für den Privatbereich haben wir eine separate Beratungslandkarte Privat entwickelt.

Gut zu wissen

Unsere Beratungslandkarten sind nicht für die Beratung gedacht, erfreuen sich aber großer Beliebtheit. Die hier kostenlos zur Verfügung gestellten Datei ist für einen Ausdruck auf DIN-A1 vorbereitet. Sie können sie bei Anbietern ausdrucken lassen, die Großformate drucken können. Alternativ können Sie einen DIN A1-Ausdruck bei uns für 24,00 Euro zzgl. 5,90 Euro Versandkosten erwerben.

Urspung der Arbeit der Expertengruppen „Gewerbe“ und „Versorgung“ war die Absicht, das Formularwesen Privat und Gewerbe anzugleichen. Im ersten Schritt bedeutete dieses, analog zum Privatversicherungsbereich eine „Beratungslandkarte Gewerbe“ als Überbau zu erstellen. Die seinerzeit im privaten Bereich erstellte Beratungslandkarte war Grundlage für die privten Beratungsleitfäden, über welche die Auftragsklärung bei der Beratung erfolgen soll.

Bei der Entwicklung der Gewerbe-Beratungslandkarte wurden im ersten Schritt die für einen Gewerbekunden relevanten Risiken (Beratungsaspekte) identifiziert und im Haftung- und Sachwertrisikenbereich wie folgt kategorisiert:

  • Haftung,
  • Cyber,
  • Sachwert,
  • Ertragsausfall,
  • Rechtsschutz,
  • Technische Versicherungen,
  • Transport,
  • Liquiditäts- und sonstige Vermögensrisiken.

Im Bereich der Personenrisiken der Geschäftsführung erfolgte eine Kategorisierung in die folgenden Risiken:

  • Todesfall
  • Invalidität
  • Krankheitskosten / Verdienstausfall
  • Langlebigkeitsrisiko
  • Sonstige Risiken

Im zweiten Schritt erfolgte die Identifizierung typischer Beratungsanlässe, wie z.B. der Erwerb von Fahrzeugen oder die Änderung des Risikoorts, der Rechtsform, der Geschäftsführung oder des Tätigkeitsumfangs des Unternehmens. Dieses alles erfolgte im Versorgungsbereich unter dem Blickwinkel der Absicherung des Unternehmens bzw. der Teilhaber / Erben (Absicherung des Erschaftssteuerrisikos). Falls sich der Geschäftsführer privat absichern möchte, sind die Unterlagen aus dem Privatversicherungsbereich zu verwenden.

Die Liquiditätsplanung, Finanzierung und strategische Unternehmensplanung von Unternehmen fällt in den Bereich der Unternehmens- und Steuerberater und ist daher nicht Gegenstand der Gewerbe-Beratungslandkarte.

Weitere Hinweise zur Systematik unserer Beratungslandkarten finden Sie auf der Downloadseite der Beratungslandkarte Privat.

Immer aktuell: Update-Info für Ihre Dokumente buchen