- Erstellungsdatum 28. April 2022
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Vergütungsvereinbarung (Honorarvertrag)
Honorar: Regeln Sie die Vergütung für Beratung zu und Vermittlung von Versicherungsverträgen ohne Courtageanspruch
Letzter Check: 28.04.2022
Gut zu wissen
Üblicherweise erhält der Makler seine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen („Courtage“) von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Wünscht der Kunde vom Makler nun jedoch die Beratung zu und Vermittlung von Versicherungsverträgen (z. B. „Nettopolicen“, Produkte von Direktversicherern), für deren erfolgreiche Vermittlung der Vermittler keine Courtage vom Versicherer erhält, kann eine separate Vergütung vereinbart werden. In diesem Fall trägt der Kunde das Honorar.
Diese Honorarvereinbarung ergänzt den zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrag (siehe dort).