• Erstellungsdatum 5. Januar 2022
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Kommunikationserklärung mit Hinweisen

Kommunikation: Holen Sie die Einwilligung Ihres Kunden zur werblichen Kommunikation ein

Letzter Check: 05.01.2022

Gut zu wissen

Diese Erklärung soll dem Makler die Kommunikation mit dem Kunden erleichtern und versucht, den Anforderungen von § 7 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. f) und Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausreichend Rechnung zu tragen. Klarstellungen dürften im Laufe der Zeit durch die Datenschutzaufsichtsbehörden (Europäischer Datenschutzausschuss) und die Rechtsprechung erfolgen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. u.a. BGH I ZR 241/97-Telefonwerbung VI) raten wir, die Erklärung nicht in den Maklervertrag zu integrieren.

Die Einwilligungserklärung ersetzt nicht die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung gem. Art. 6 DSGVO.

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