- Erstellungsdatum 7. März 2019
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Erstinformation
Erstinformation: Textmuster für Versicherungsvermittler § 34d und Finanzanlagenvermittler § 34f Abs. 1 GewO (gem. § 12 FinVermV und § 15 VersVermV)
Letzter Check: 07.03.2019
Gut zu wissen
Bei einer Tätigkeit sowohl als Versicherungsvermittler gem. § 34d Gewerbeordnung als auch als Finanzanlagenvermittler gem.§ 34f Abs.1 Gewerbeordnung (oder als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Abs. 1 Gewerbeordnung) kann eine kombinierte Erklärung zu den Vorgaben nach § 15 VersVermV und § 12 FinVermV abgegeben werden.